Kostenübernahme
Kostenübernahme
Private Krankenversicherung
Bei privat versicherten PatientInnen werden die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel von der jeweiligen privaten Krankenversicherung übernommen.
Wir empfehlen, vor Beginn der Therapie eine individuelle Kostenklärung mit Ihrer Versicherung vorzunehmen, insbesondere hinsichtlich des bewilligten Umfangs der Psychotherapie. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP). Sollte es zu einer Nicht- oder Teilerstattung durch Ihre Krankenversicherung kommen, sind die entstehenden Kosten von Ihnen selbst zu tragen.
Beihilfe
Für beihilfeberechtigte PatientInnen werden die Kosten für die Behandlung in meiner Privatpraxis in der Regel von der Beihilfe sowie der privaten Krankenkasse übernommen.
Auch hier empfehlen wir eine vorherige Abklärung der jeweiligen Vertragsbedingungen und des bewilligten Therapieumfangs. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP). Nicht oder nur teilweise erstattete Kosten sind von Ihnen selbst zu übernehmen.
Selbstzahler
Psychotherapeutische Leistungen können auch unabhängig von einer Krankenversicherung als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden. Das Honorar richtet sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP). Zusätzliche Kosten können beispielsweise durch das Verfassen von Berichten oder die Verwendung diagnostischer Fragebögen entstehen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung ist in meiner Privatpraxis derzeit ausschließlich im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens möglich. Die Voraussetzungen und das Verfahren müssen vorab direkt mit ihrer gesetzlichen Krankenkasse abgeklärt werden.